Basiswissen

 

Geschlossene Fonds

Was sind Geschlossene Fonds?
Geschlossene Fonds werden zur Finanzierung großer Investitionsprojekte aufgelegt. Sie bündeln das Kapital vieler Anleger
und bieten den Investoren damit die Möglichkeit, sich an Projekten (Immobilien, Schiffen, Windkraftanlagen, etc.) mit einer
vergleichsweise niedrigen Kapitaleinlage beteiligen zu können.

Die Beteiligten nutzen durch diese Fondskonzeption die Investitionsvorteile von Projekten, die als Einzelanleger in der Regel
nicht finanzierbar sind. Mit Geschlossenen Fonds investiert der Anleger meist in Sachwertanlagen. Dadurch schützt er sein
Kapital einerseits vor Geldentwertung und profitiert andererseits vom langfristigen Wertzuwachs.

Da der Trend bei aktuell angebotenen Beteiligungen immer stärker in Richtung Renditeorientierung geht, können auch Inves-
toren der mittleren Einkommensgruppen interessante Renditen unter Nutzung oft weitgehend steuerfreier Rückflüsse aus den
Fonds erzielen.


Grundkonzeption
Geschlossene Fonds sind im Gegensatz zu offenen Fonds für eine mittel- bis langfristige Anlage konzipiert. Man sollte sich
immer auf eine Mindestlaufzeit von 5-10 Jahren einstellen, z.B. bei Venture Capital-, bei Medien- oder Gebrauchten Lebens-
versicherungsfonds. Mit einer durchschnittlichen Investitionsdauer von 10-20 Jahren sollte bei Schiffs-, Leasing- und Auslands-
immobilienfonds gerechnet werden. Die Spitze in der Langfristigkeit bilden zumeist Immobilienfonds Deutschland, die bis 25
Jahre laufen können.

Der Beitritt in einen Publikumsfonds erfolgt meist über eine so genannte Beitrittserklärung. Dies ist ein standardisiertes Antragsformular, in dem die Beteiligungsgesellschaft genannt wird, an der sich der Anleger beteiligen möchte. Der Initiator schreibt meist eine Mindestbeteiligungssumme vor, die nicht unterschritten werden darf. Sie liegt je nach Fonds zwischen 5.000,- EUR und 50.000,- EUR.

Einige Initiatoren bieten mittlerweile auch Ansparprogramme mit 50,- EUR monatlicher Sparleistung an. Im Gegensatz zu
Investmentsparverträgen ist eine jederzeitige Verfügbarkeit der Beteiligungen nicht gegeben. Durch die niedrige Ansparrate
wird zudem die falsche Zielgruppe für die generell risikoreichere unternehmerische Beteiligung beworben. Ob und in wel-
chen Fällen eine Beteiligung mit Ansparmöglichkeit überhaupt sinnvoll ist, kann objektiv nur durch eine anleger- sowie
anlagegerechte Beratung eines unabhängigen Vermögensberaters geklärt werden.

Wichtig bei der Beurteilung eines Fonds ist auch, wie hoch der Anteil der Investitionssumme ist, der tatsächlich in den Investitionsgegenstand fließt. Kosten in der Investitionsphase, die etwa für Eigenkapitalplatzierung, Prospekterstellung oder Beratungsleistungen für die Fondskonzeption entstehen, werden Weichkosten genannt. Generell gilt: Je geringer der Anteil
der weichen Kosten ist, desto besser ist das für den Investor.

 

Beteiligte

Bei einer Beteiligungsgesellschaft sind neben dem Anleger verschiedene Personen und Gesellschaften eingebunden.
Die Übersicht zeigt die wesentlichen.

 

Allgemeine Investitionsgrundsätze

Investitionscheckliste

  • Gestattung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Veröffentlichung des Prospektes gemäß der Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung vom 1.7.2005
  • Seriosität und langfristige Erfolge des Initiators
  • Vorliegende aktuelle positive Leistungsbilanz
  • Reputation des Managements, insbesondere Erfahrung in der jeweiligen Branche sowie Netzwerkkontakte
  • Offenlegung der Partner- und Firmenverflechtungen
  • Gutachten über Prospekt, Steuerkonzeption und evt. Investitionsgegenstand
  • Plausibilität der Prognoserechnung und seriöse Wertansätze
  • Geringer Weichkostenanteil, d.h. der Gelder, die nicht primär in den Investitionsgegenstand fließen
  • Vermeidung von Blindpools; der Investitionsgegenstand sollte ganz oder größtenteils bekannt und festgelegt
    sein. Ist dies nicht der Fall, sollten klare und enge Investitionsrichtlinien festgelegt sein
  • Effektive Sicherheitskonzepte
  • Bei steuerlich relevanten Themen ist es dringend empfehlenswert, einen Steuerberater
    in den Entscheidungsprozess einzubinden.

 

Folgende Grundregeln sollte ein Investor vor jeder Investition in einen Geschlossenen Fonds bedenken:

1. Investitionshöhe
Die Investition in eine Unternehmensbeteiligung ist eine ideale Beimischung zum Gesamtvermögen, auch Portfolio genannt.
Je nach Risikotyp und -bereitschaft sollten zwischen 10 % - 30 % dem Geldvermögen beigemischt werden. Die übliche Min-
destbeteiligung an einem Fonds liegt bei ca. 10.000.- bis 25.000.- EUR., d.h. ab einem Betrag von 10.000.- EUR kann man ein
derartiges Projekt zeichnen. Damit ist die Rechnung einfach. Wenn jemand eine vorsichtige Beimischung von 10 % wünscht
und eine Mindestbeteiligung von 25.000.- EUR, sollte er ein Vermögen von mindestens 250.000.- EUR besitzen. Gemeint ist
hierbei liquides Vermögen, also z.B. Festgeld, Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere.


2. Ist der Investor auf das investierte Kapital unbedingt angewiesen?
In Zeiten eines zusammenbrechenden "Neuen Marktes" Ende 2000 ist sich mancher Anleger bewusst geworden, was es
heißt zu spekulieren. Ebenso handelt es sich bei Geschlossenen Fonds um Risikobeteiligungen, die grundsätzlich auch ein
Totalverlustrisiko mit einschließen. Die Initiatoren versuchen, durch Airbagkonstruktionen das Risiko für den Anleger zu mini-
mieren. Aber der Investor sollte nicht durch eine misslungene Beteiligung an den Rand des Ruins gebracht werden.

Es ist also im Rahmen einer Gesamtportfolioplanung wichtig, unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft und der Erfahrung
der Anleger eine richtige Beimischung gemäß den Anlageschwerpunkten der Kunden zu finden.

 

 Argumente für eine Beteiligung

Die Gründe, einen Geschlossenen Fonds zu zeichnen und damit einem Managementteam Kapital zur Erzielung von höheren
Renditen anzuvertrauen, sind so individuell wie die Produkte selbst. Deshalb können sie hier nur allgemein angesprochen
werden. 

 

 

Risiken

Entscheidend bei der Investition in eine unternehmerische Beteiligung ist das Bewusstsein, dass den vorhandenen Chancen
auch Risiken gegenüberstehen. Ein Anleger muss zum Zeitpunkt der Investition die positiven wie negativen Einflüsse auf das
Investment genau abwägen und dann eine Entscheidung treffen. Diesen Entscheidungsprozess sollte ein Anlageberater
unterstützen. Dieser ist auf der Grundlage des § 31 Wertpapierhandelsgesetzes zu einer anleger- und anlagengerechten
Beratung verpflichtet.

Welche Risiken im Einzelnen auf den Anleger zukommen, hängt natürlich von der Gestaltung und Konzeption des einzelnen
Produktes ab. Der Prospekt sollte hierüber Auskunft geben. Dieser sollte besonders kritisch gelesen werden, da die Produkt-
anbieter gerne dazu neigen, Risiken und mangelnde Leistungsfähigkeit zu schönen. Meistwerden den vorhandenen Risiken
die Absicherungsmaßnahmen zum Schutz vor Eintritt des Risikos gegenübergestellt.

 

 

Sicherheitsaspekte

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